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Der Internationale Tag der Roma ist ein weltweiter Aktionstag, mit dem auf die Situation der Roma, insbesondere deren Diskriminierung und Verfolgung, aufmerksam und zugleich die Kultur dieser ethnischen Minderheit gefeiert werden soll. Er findet seit 1990 jährlich am 8. April statt.

Der 8. April erinnert an die Anfänge der Roma Bürgerrechtsbewegung mit dem Ersten Welt-Roma Kongress, der im April 1971 in London Stattfand. Auf dem Kongress diskutierten 23 Vertreter aus neun Staaten Kulturelle und soziale Fragen mit Bezug auf die Roma. Dabei wurde unter anderem die vielfach als diskriminierend empfundene Fremdbezeichnung „Gypsy“ bzw. „Zigeuner“ zugunsten der Eigenbezeichnung „Roma“ verworfen. Außerdem wurden auf dem Kongress mit der Flagge der Roma und der Hymne der Roma zwei wichtige Symbole der weltweiten Roma-Bürgerrechtsbewegung angenommen. Zur Erinnerung an dieses Ereignis beschloss der Vierte Welt-Roma-Kongress 1990 in Serock (Polen) formell die Einführung eines internationalen Aktionstages der Roma. Auch für Sinti war dieser 8. April ein Historischer Tag. Der Beschluss der 23 Vertreter aus neun verschiedenen Staaten den Begriff Zigeuner fortan nicht mehr zu benutzen, stattdessen die Selbstbezeichnung Sinti zu verwenden war ein wichtiger Meilenstein. Beide Gruppen würden sich nicht anders nennen wie ihre eigenen Bezeichnungen sind.

„Auch würden Sinti sich nicht Roma nennen, genau wie Roma sich nicht Sinti nennen würden”

Beide Gruppen haben den gleichen Hintergrund, sie kamen aus Indien, und hatten das gleiche Schicksal im Nationalsozialismus zu ertragen. In Indien hatten Sinti und Roma mit Sicherheit den gleichen Hintergrund wie ein Bayer und ein Ostfriese heute in Deutschland hat. 

Kulturell unterscheiden sich Sinti und Roma, sie sind auch keine Homogenen Gruppen, denn sie sind geprägt durch ihre jeweiligen Länder, wo sie seit Jahrhunderten leben. Roma leben zum größten Teil in Ost-Südosteuropa, Sinti leben zum großen Teil in Mitteleuropa, der größte Teil der Sinti ist seit 600-700 Jahren in Deutschland beheimatet.

Des Öfteren bin ich von Deutschen Sinti auf die Roma Flagge angesprochen worden, ich muss dazu folgendes sagen:

Mit der Roma Flagge, und der Roma Hymne kann ich mich als Deutscher Sinto nicht identifizieren.

Begründung:

Erst einmal möchte ich sagen dass ich mich für Europäische, und Deutsche Roma freue dass sie seit 1971 eine eigene Fahne, und eine eigene Hymne haben.

Ich bin Deutscher Sinto, ich habe für mein Land 21 mal in der Nationalmannschaft geboxt, ich war 4 Jahre im Olympia Kader, habe jahrelang Sport Hilfe bezogen, auch habe ich für Deutschland erfolgreich an der Europameisterschaft 1974 in Kiew (Ukraine) teilgenommen, ich war damals Fahnenträger, und habe bei der Deutschen Hymne weiche Knie bekommen. Ich Identifiziere mich mit meinen Land vollkommen, denn ich bin in erster Linie deutscher, und deshalb würde ich keine andere Fahne wie unsere deutsche Fahne für mich akzeptieren, und auch keine andere Hymne.

Liebe Sinti, und Roma,  

Seit 1997 gehören Deutsche Sinti und Deutsche Roma zu den vier anerkannten nationalen Minderheiten:

Ich möchte zum Verständnis für meine Reaktion auf die Roma Flagge, noch etwas anführen.

In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: die Dänen, die Friesen, die Lausitzer Sorben und die deutschen Sinti und Roma.

Ich werde einige Punkte ansprechen was für eine Bedeutung dieses für uns Sinti und Roma im unserem Land hat. Das was ich im Folgenden anspreche sind nicht meine Worte, es ist die offizielle Definition der Bundesregierung.

Als nationale Minderheit hat die Bundesrepublik Deutschland jene Bevölkerungsgruppen anerkannt, die folgende Kriterien erfüllen: ihre Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige, sie unterscheiden sich von der Mehrheitsgesellschaft durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene Identität, sie wollen diese Identität bewahren, sie sind traditionell – also in der Regel seit Jahrhunderten – in Deutschland heimisch und sie leben innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten.

Das Merkmal der Traditionellen Ansiedlung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet die nationalen Minderheiten von Zuwanderungsgruppen, die nicht traditionell in Deutschland Heimisch sind. Ethnische Gruppen von Migranten und deren Nachfahren haben daher in Deutschland nicht den Status einer nationalen Minderheit.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Im März 2015 konnten nach langen Beratungen endlich beim Bundesministerium des Innern den Beratenden Ausschuss für die deutschen Sinti und Roma einrichten. Dieses Gremium bietet die Gelegenheit zum unmittelbaren Austausch zwischen Vertretern der Sinti und Roma, Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie Vertretern der deutschen Bundesländer. Dafür können wir Sinti und Roma Herrn Thomas de Maiziere, sehr dankbar sein, das er die Konstituierung  dieses Beratenden Ausschuss selbst vorgenommen und die erste Sitzung eingangs selbst geleitet hat.

Durch diesen Minderheitenschutz hat die Bundesrepublik alle Rechte für uns Sinti und Roma eingeräumt, es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, ich habe es oben schon angeführt, dass es für mich keine andere Fahne gibt, als die deutsche Fahne, auch haben wir unsere Deutsche Hymne, wo ich mich mit Identifiziere, wenn ich eine andere als die deutsche Fahne akzeptieren würde, dann könnte ich im diesen Land nicht leben, und würde Deutschland verlassen,  ich bin aber mit meinen Land patriotisch , und das ist gut so.

Oswald Marschall

Verein Deutscher Sinti e.V.   

  

 

  

 
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