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26. September 2017| Pressemitteilungen

Zentralrat übt scharfe Kritik an rassistischer Komödie über Roma

Seit dem 21. September läuft in den deutschen Kinos die französische Filmproduktion „Hereinspaziert“ (im Original „A bras ouvert“, Frankreich/Belgien 2017), eine zutiefst rassistische Komödie über rumänische Roma in Frankreich.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma verurteilt diesen Film aufs Schärfste. Der Kinofilm ‘Hereinspaziert‘ produziert und reproduziert rassistische und antiziganistische Stereotype über die Minderheit. Zugewanderte rumänische Roma werden in der Produktion durchweg als nicht integrierbare Gegenkultur zur westlichen Zivilisation konstruiert. Der Zentralrat verurteilt einen derartigen Film, der die Minderheit vor dem Hintergrund einer jahrhundertealten Geschichte der Verfolgung und Stigmatisierung weiter ausgrenzt und stigmatisiert.

Damit trägt der Film dazu bei, den in ganz Europa gesellschaftlich tief verwurzelten Antiziganismus zu legitimieren und weiter salonfähig zu machen. Gefährlich wird dieser Film vor allem dadurch, dass er  vermeintlich leichte Unterhaltung im Gewand der Komödie bietet und über komödiantische Elemente rassistische und antiziganistische Denkmuster über Roma tradiert.

„Es ist unerträglich, wie Angehörige der Minderheit als vormoderne und unzivilisierte ‚Wilde‘ charakterisiert werden. Der Film benutzt die Minderheit als Projektionsfläche und Gegenbild und macht Geld auf Kosten einer ohnehin diskriminierten Minderheit mit Rassismus“, so der Zentralratsvorsitzende Romani Rose. Diese rassistischen Stereotype werden auch durch das vermeintliche Happy End nicht aufgelöst.

Der Zentralrat hat sich bereits am 31. Juli 2017 mit einem Schreiben an die Universum Film GmbH gewandt und mit Blick auf den massiv antiziganistischen Gehalt des Films darum gebeten, von einem Vertrieb in Deutschland abzusehen. Die im abschlägigen Antwortschreiben der Distributionsfirma vorgebrachte Argumentation, dass „man dem Publikum zutrauen [muss] eine Komödie zu erkennen und die dargestellten Situationen nicht allzu ernst zu nehmen“ ist nicht hinnehmbar.

„Ein ähnlicher Film mit antisemitischen Stereotypen und Ressentiments wäre – so will ich voraussetzen – gerade in deutschen Kinos nicht ausgestrahlt worden. Ich fordere Filmemacher, Filmförderungsfonds und Filmwirtschaft dazu auf, die gesellschaftlichen Verpflichtungen zum Schutz vor Rassismus und Diskriminierung zu achten, insbesondere in Zeiten mit wachsendem Rechtspopulismus und Nationalismus“, so der Vorsitzende des Zentralrats.

Der Film wurde bereits Anfang des Jahres in Frankreich von der Roma-Selbstorganisation La Voix des Rroms und dem Kollektiv Droits de l’Homme Romeurope als eine falsche und herabwürdigende Darstellung von Roma verurteilt. In seiner Stellungnahme erinnert das Kollektiv daran, dass Angehörige der Roma-Minderheit in Frankreich mit enormer Stigmatisierung und Diskriminierung zu kämpfen haben, die sich in der Aberkennung von Grundrechten ebenso äußert, wie in Brandanschlägen auf Roma-Siedlungen und staatlich organisierten Zwangsvertreibungen. Der oft gewalttätige Rassismus, dem Roma in vielen Ländern Europas ausgesetzt sind, wird durch Filme wie „Hereinspaziert“ auf eklatante Weise verharmlost.

Der Zentralrat hat jüngst in einer Fachveranstaltung in Berlin angesichts des antiziganistischen Kinder- und Jugendfilms „Nellys Abenteuer“ mit Filmschaffenden über Antiziganismus im Film und die Ethik des Filmemachens diskutiert und hierzu ausführliche Stellungnahmen veröffentlicht, die unter folgenden Links auf der Internetseite des Zentralrats abzurufen sind:

http://zentralrat.sintiundroma.de/zentralrat-deutscher-sinti-und-roma-appelliert-an-kika-und-swr-antiziganistischen-kinderfilm-nicht-senden/


25. September 2017| Pressemitteilungen

Nach Einzug der rechtsextremen AfD in den Deutschen Bundestag: Zentralrat fordert konsequentes Einstehen der demokratischen Parteien für den Rechtsstaat

In seiner heutigen Stellungnahme bezeichnete der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, den Einzug einer rechtsextremen Partei als drittstärkste Kraft in den Bundestag  als eine historische Zäsur für die Bundesrepublik Deutschland. Die AfD sei offen antisemitisch und antiziganistisch und grenze mit ihrem rassistischen Denken Flüchtlinge und andere Minderheiten aus. „Sie betreibt eine Renaissance des völkischen Denkens und stellt damit grundlegende Verfassungsprinzipien wie den  Schutz der Menschenwürde nach Artikel 1 in Frage“, so der Zentralratsvorsitzende.

„Die Auseinandersetzung mit der AfD muss in der Demokratie politisch geführt werden. Die demokratischen Parteien dürfen jedoch nicht mit der AfD in einen Konkurrenzkampf um deren nationalistische Ziele treten. Vielmehr muss deren Ideologie vor der Erfahrung unserer Geschichte in der Öffentlichkeit geächtet werden – sonst bleiben unsere Demokratie und der Rechtsstaat auf der Strecke, “ so Romani Rose. Dazu gehöre, dass allen Formen rassistischer und populistischer Hetze konsequent entgegengetreten wird. Hier seien alle demokratischen Parteien im Bundestag und die Gesellschaft als Ganzes aufgerufen, so der Zentralratsvorsitzende.



22. September 2017| Aktuelle Meldungen, Pressemitteilungen

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts München ein

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts München Beschwerde ein. Nachdem die Stadt das NPD-Wahlplakat „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ nicht abhängen wollte, hatte der Zentralrat per Eilverfahren die Verpflichtung der Stadt zur Abhängung angestrengt. Mit der Ablehnung des Antrags und der zugrundeliegenden Logik wäre auch der Slogan „Kauft nicht bei Juden!“ wieder zulässig, so Rose, beide Slogans würden Personengruppen pauschal und mit der gleichen zugrundeliegenden Logik aus der Rechtsgemeinschaft ausgrenzen und Ängste bei Angehörigen der Minderheit, insbesondere bei Überlebenden des Holocausts, wach werden lassen.

Der Zentralratsvorsitzende Romani Rose erklärte hierzu:

„Obwohl es durchaus rechtliche Möglichkeiten zur Unterbindung einer rassistisch-hetzerischen Propaganda gibt, wurden hier weder das Verwaltungsgericht noch die Stadt Ingolstadt ihrer Verantwortung gerecht. Durch die Strafanzeige delegiert die Stadt lediglich an die Ermittlungsbehörden. Dass Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt mit dieser diffamierenden Propaganda konfrontiert werden und dadurch ausgegrenzt werden, ist nicht Anlass genug zum Handeln. Das Gutachten von Prof. Dr. Schmahl und zahlreiche Stellungnahmen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigen auf, dass unser demokratischer Rechtsstaat nicht wehrlos gegen die Propaganda der Hetzer ist.  Daher haben wir Beschwerde eingelegt und werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.





  
15. September 2017 | Pressemitteilungen

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma appelliert an KIKA und SWR: Antiziganistischen Kinderfilm nicht senden


Der Film enthält nach Auffassung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma massive antiziganistische Klischees und Stereotype, die ihn völlig ungeeignet für die Zielgruppe von Kindern machen.  Die pädagogische Altersempfehlung empfiehlt den Film für Kinder von neun Jahren an und für die dritten Schulklassen. Bei der Fachtagung stellte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma das Gutachten von Pavel Brunßen, Technische Universität Berlin, vor, das dieser Erklärung vollständig anhängt.

Im Ergebnis der detaillierten Filmanalyse heißt es:

„In Nellys Abenteuer werden Roma durchgehend als Fremd und Anders dargestellt. Dies ist konzeptionelle Grundlage des Films: Es soll ein scharfer Kontrast zwischen den ‚eckig‘ denkenden Deutschen und den ‚freiheitsliebenden‘ Roma hergestellt werden. Die Handlungen und Eigenschaften der Roma im Film erfolgen entlang einschlägiger antiziganistischer Topoi: Roma erscheinen demnach als Kleinkriminelle, Trickbetrüger, Bettler, beim Aufführen ‚traditioneller‘ Tänze, als Kindesentführer usw. Roma in anderen Lebenssituationen, wie etwa in ‚regulären‘ Berufen oder als Studierende, werden im Film nicht gezeigt. […] Hängen bleibt jedoch das Bild von den kriminellen, unzivilisierten, disziplinlosen und triebgesteuerten Roma, die keine Moral kennen. Vor diesem Hintergrund ist es als besonders kritisch zu bewerten, dass der Film im Fernseh- oder Kinoprogramm aufgenommen wird und als Bildungsmaterial für Kinder und Jugendliche verwendet werden soll. Die stereotypen Darstellungen des Films setzen sich im begleitenden Bildungsmaterial fort, und provozieren pauschalisierende und essentialisierende Aussagen über Roma.“ (Seite 19).

Prof. Urs Heftrich von der Universität Heidelberg konstatierte in seinen Anmerkungen zum Film, dass antiziganistische Klischees nicht aufgelöst, sondern im Gegenteil zementiert  würden:

Nellys Abenteuer präsentieren die Roma, über ihre Charakterisierung als notorische Taschendiebe hinaus, als Handlanger zu einem Verbrechen, das nach § 239a StGB mit ‚Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft‘ wird: ‚Erpresserischer Menschenraub‘. Dass der Mastermind hinter diesem Plot kein Rom ist, dass dieser Mastermind (so Prof. Becker in seinem Statement) die Erwartung, Roma neigten zur Kindesentführung, in seinen Plot einkalkuliert und dass Nelly zuletzt mit Hilfe eines jungen Rom gerettet wird – all dies ändert nichts an der Tatsache, dass Roma (speziell Roma-Männer) im Film diejenigen sind, die das Verbrechen real durchführen. Auch rassistische Filme in den USA haben fast immer den adulten männlichen Afroamerikaner als besonders gefährlich dargestellt. Wir haben es hier geradezu mit einem rassistischen Archetyp zu tun.“

Während des Fachgesprächs machten unterschiedliche Teilnehmer deutlich, dass der Film Nellys Abenteuer in der Tat antiziganistische Vorurteile produziert und reproduziert.  Gerade weil auch aktuell immer wieder in der medialen Berichterstattung das Bild von Sinti und Roma mit einer auf der Abstammung beruhenden Kriminalität verbunden und so ein Zerrbild produziert werde, seien die Zuschauer des Films bereits disponiert für die Aufnahme und Bestätigung solcher Stereotypen, erklärte Markus End als Vorsitzender der Gesellschaft für Antiziganismusforschung.

Die Teilnehmer des Fachgespräches stimmten darin überein, dass die Ethik des Filmemachens über oder mit Sinti und Roma neu diskutiert werden müsse, und zwar gleichermaßen an den Filmhochschulen und  Akademien wie in den Einrichtungen der Filmförderung. Für diese wäre es eine Möglichkeit, in der jeweils zuständigen Jury einen Ethikbeauftragten zu bestimmen. Dies bedeute keine Einschränkung der Kunstfreiheit, wohl aber müsse von der Filmförderung erwartet werden, dass ethische Standards, die die Würde von Minderheitenangehörigen schützen, existieren und eingehalten werden, so Rose. 

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht nach dem Fachgespräch seine Kritik am Film wie an der Filmförderung in Deutschland weitgehend bestätigt.  Es bleibe unverständlich, dass  ein solcher Film die einschlägigen Gremien der Filmförderung durchlaufen konnte, ohne dass die Produktion und Reproduktion von Stereotypen bemerkt wurde.  Ein ähnlicher Film über antisemitische Stereotypen und Ressentiments im Kontext einer Reise nach Israel wäre – so will ich voraussetzen – auf jeder Jurysitzung sofort abgelehnt worden, so Romani Rose.  Der Film Nellys Abenteuer wurde mit über 930.000 Euro aus Steuermitteln finanziert.

Nachdem in der vergangenen Woche ein Gespräch mit dem Programmdirektor des Südwestrundfunks (SWR), Dr. Christoph Hauser, und Vertretern der Produktionsfirma und der MFG Filmförderung Baden Württemberg über Nellys Abenteuer ohne eine Annäherung der Positionen verlaufen war, erneuerte der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, seinen Appell, diesen Film nicht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu zeigen.

„Es ist im Grunde unvorstellbar, dass in Deutschland ein Film mit einem derart antiziganistischen Inhalt erst mit Steuergeldern subventioniert wird, und dann im Kinderprogramm des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ausgestrahlt wird“, erklärte Romani Rose. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wird sich deshalb nochmals an die Progammverantwortlichen des SWR, dessen Intendanten und den Rundfunkrat, sowie an die Programmverantwortlichen des von ARD und ZDF gemeinsam betriebenen Kinderkanals (KIKA) wenden.

 


11. September 2017| Pressemitteilungen

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisiert Untätigkeit der Stadt Ingolstadt gegenüber rassistischer NPD-Wahlwerbung

Untätigkeit der Stadt Ingolstadt gegenüber rassistischer NPD-Wahlwerbung Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, wirft der Stadt Ingolstadt vor, mit ihrer Rechtsauffassung die Angehörigen der nationalen Minderheit von Sinti und Roma pauschal aus der deutschen Rechtsgemeinschaft auszugrenzen.  Die Stadt Ingolstadt lässt aktuell NPD-Plakate mit der Parole „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ entgegen den gesetzlichen Vorgaben hängen.  In einem Artikel im Blickpunkt Ingolstadt in der Ausgabe vom 1./2. September 2017 begründen der Rechts- und Baureferent der Stadt dies damit, dass keine Möglichkeit zur Entfernung der Plakate bestünde, da dieses Wahlplakat bereits gerichtlich überprüft worden sei. Mit einer derartigen Argumentation und der zugrundeliegenden Logik wäre auch der Slogan „Kauft nicht bei Juden!“ wieder zulässig, so Rose, beide Slogans würden Personengruppen pauschal und mit der gleichen zugrundeliegenden Logik aus der Rechtsgemeinschaft ausgrenzen. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wirft der Stadt Ingolstadt vor, mit ihrer Untätigkeit gegen bestehendes Recht und Gesetz zu verstoßen, insbesondere gegen das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates und der Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen. Wegen der damaligen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein 2015 Rechtsgutachten über den ‚Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten der NPD‘ in Auftrag gegeben, das von Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. (E) an der Universität Würzburg erstellt wurde.  Das Gutachten führt aus, dass für die Bundesrepublik Deutschland neben dem Grundgesetz und den einschlägigen Strafgesetzen vor allen Dingen die internationalen Vorschriften aus menschenrechtlichen Übereinkommen gelten und dass an diese Vorschriften die Staatsanwaltschaften und die Gerichte gebunden sind. Im Gutachten wird der antiziganistische und rassistische Gehalt der NPD-Wahlplakate eindeutig festgestellt. Anschließend wird ausgeführt, dass es für die Anwendung der polizeirechtlichen Generalklausel unerheblich ist, dass die Wahlkampfplakate den Straftatbestand des § 130 StGB nach Ansicht Verwaltungsgerichte nicht erfüllen. Wahlkampfplakate mit dem Slogan „Geld für Oma statt für Sinti und Roma“ verstoßen gegen völkerrechtlich normierte Verbotsnormen, die Teil der deutschen Rechtsordnung sind. Auch wird durch die systematisch, intensiv betriebene Wahlplakateaktion Sinti und Roma die Teilhabe als gleichberechtigte Bürger mit ihrer 600 jährigen Geschichte in Deutschland abgesprochen, Angehörige der Minderheit werden verächtlich gemacht. Dadurch wird ein den sozialen Zusammenhalt zerstörendes Meinungsklima geschaffen, das nicht nur die angegriffenen Minderheitengruppen, sondern auch die Mehrheitsgesellschaft betrifft. Dies ist mit den herrschenden ethischen und sozialen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzungen für ein geordnetes Miteinander unvereinbar. Das Aufhängen solcher Plakate stellt damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die „juristische Überprüfung“, auf die sich die Behördenvertreter in dem genannten Artikel berufen, erging ohne Beachtung des genannten internationalen Abkommens. Angesichts eines neuen und gewaltbereiten Nationalismus in Deutschland und in Europa müssen die Lehren aus der Vergangenheit klar gezogen werden; die Diffamierung und Ausgrenzung von Minderheiten dürfe gerade von den Kommunen und den Gerichten in Deutschland nicht hingenommen werden. Derartige Angriffe auf Minderheiten zielen im Kern auf unsere Demokratie und unser Wertesystem in Deutschland und in Europa so Rose.  Die Vorsitzende des Arbeitskreises der Sinti und Roma Ingolstadt e.V., Ilona Roché, drückte ihre Sorge um das friedliche Zusammenleben von Minderheit und Mehrheit in Ingolstadt aus.  Mit derartigen Wahlplakaten werde die Gefahr von gewalttätigen Übergriffen heraufbeschworen

Pressemitteilung Zentralrat Deutscher Sinti u. Roma 22. September 2017  

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts München ein Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts München Beschwerde ein. Nachdem die Stadt das NPD-Wahlplakat „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ nicht abhängen wollte, hatte der Zentralrat per Eilverfahren die Verpflichtung der Stadt zur Abhängung angestrengt. Mit der Ablehnung des Antrags und der zugrundeliegenden Logik wäre auch der Slogan „Kauft nicht bei Juden!“ wieder zulässig, so Rose, beide Slogans würden Personengruppen pauschal und mit der gleichen zugrundeliegenden Logik aus der Rechtsgemeinschaft ausgrenzen und Ängste bei Angehörigen der Minderheit, insbesondere bei Überlebenden des Holocausts, wach werden lassen.   Der Zentralratsvorsitzende Romani Rose erklärte hierzu: „Obwohl es durchaus rechtliche Möglichkeiten zur Unterbindung einer rassistisch-hetzerischen Propaganda gibt, wurden hier weder das Verwaltungsgericht noch die Stadt Ingolstadt ihrer Verantwortung gerecht. Durch die Strafanzeige delegiert die Stadt lediglich an die Ermittlungsbehörden. Dass Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt mit dieser diffamierenden Propaganda konfrontiert werden und dadurch ausgegrenzt werden, ist nicht Anlass genug zum Handeln. Das Gutachten von Prof. Dr. Schmahl und zahlreiche Stellungnahmen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigen auf, dass unser demokratischer Rechtsstaat nicht wehrlos gegen die Propaganda der Hetzer ist.  Daher haben wir Beschwerde eingelegt und werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“ 

31. August 2017| Pressemitteilungen

Gemeinsame Erklärung  von Bundespolizei und Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: Schutz nationaler Minderheiten besonderes Anliegen der Bundespolizei

Nach dem Tag der offenen Tür im Bundesministerium des Innern am 26. und 27. August 2017 hatte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma schwere Vorwürfe gegenüber dem BMI und der Bundespolizei erhoben. Nach einem ausführlichen Telefongespräch  zwischen dem Vorsitzenden des Zentralrates, Romani Rose und dem Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, wurde übereinstimmend erklärt, dass in der Bundesrepublik Deutschland die rechtsstaatlichen Kriterien für alle Bürger gleichermaßen zu gelten haben. 

Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und der Präsident der Bundespolizei sind sich einig, dass es die selbstverständliche Aufgabe der Polizeibehörden in unserem Land ist, vor Kriminalität zu warnen und Straftäter ohne Ansehen der Person zu verfolgen. 

Dieter Romann erklärte nach den erhobenen Vorwürfen, dass selbstverständlich die Staatsbürgerschaft eines jeden Bürgers nicht dadurch in Frage gestellt werden darf, indem die Abstammung zum Kriterium der polizeilichen Arbeit gemacht wird.

Aus diesem Grund hat die Innenministerkonferenz (IMK) bereits im Oktober 2007 erklärt:

„Das geltende Recht – Grundgesetz, Landesverfassung und Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) – verbietet es, Menschen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder religiösen Herkunft zu benachteiligen.

Nach dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, das in Deutschland unmittelbar geltendes Recht ist, ist jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten.

Die Polizei sieht nicht nur diese rechtlichen Vorgaben als Ausgestaltung der Menschenwürde, sondern fühlt sich bei ihrem Handeln und Auftreten und nach ihrem Selbstverständnis und mit dem Blick auf die historische Verantwortung insbesondere dem Schutz von Minderheiten verpflichtet.“

Dieter Romann und Romani Rose werden zeitnah zu einem Gespräch in Potsdam zusammentreffen, um Notwendigkeit und Möglichkeit zukünftiger Kooperation zu erörtern.

 
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